»Steuererklärung – Pflicht auch für Rentner«



Renteneinkünfte sind einkommensteuerpflichtig. Ab Oktober 2009 werden die gesetzlichen Rentenzahlungen elektronisch an die Finanzämter übermittelt und rund 3 Mio. Rentner müssen dann mit einer Nachzahlung rechnen, auch für schon vergangene Jahre. Nach den geltenden Regeln zur Rentenbesteuerung müssen viele Rentner eine Steuererklärung abgeben.

Die Eckdaten

Liegen ansonsten keine weiteren Einkünfte vor, sind Sie verpflichtet, Ihre Renteneinkünfte im Rahmen einer Einkommensteuererklärung zu erklären, wenn Sie mindestens eine monatliche Rente von 1.400 EUR als Einzelperson oder 2.800 EUR als Ehepaar beziehen.

Steuererklärung zum Festpreis

Sie wünschen sich Hilfe und Beratung oder haben weder Zeit noch Lust sich selbst um Ihre Steuererklärung zu kümmern? Dann kommen Sie zu uns! Wir machen das zum Festpreis für Sie – ohne unangenehme Überraschungen.

Hier können Sie ein Merkblatt herunterladen, welche Unterlagen wir zur Beurteilung der Steuerpflicht Ihrer Renteneinkünfte benötigen.





Wir erstellen Ihre Steuererklärung zum Festpreis* von 120,– Euro pro Person und 240,– Euro für Ehepaare.

*Bei weiteren als den gesetzlichen Renteneinkünften gilt die aktuelle Gebührenordnung für Steuerberater



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